Bridgeabteilung – Gesellschaft Museum

Sportrechtliche Angelegenheiten

Das Sportgericht ist die oberste Instanz des Vereins und seiner Mitglieder in allen sportrechtlichen Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Schieds- und Disziplinargerichts des Vereins fallen. Grundlage des Sportgerichts ist §17 der Geschäftsordnung des Bridgeclubs Nürnberg Gesellschaft Museum.